Transparente Verwaltung
Seit dem GvD Nr. 33/2013 müssen die wesentlichen verwaltungsbezogenen Informationen auf der Homepage veröffentlicht und zugänglich gemacht werden.
1. Allgemeine Bestimmungen+
A) Programm für Transparenz und Integrität (Art. 10, Abs. 8, Buchst. a)
Dreijähriges Transparenz- und Integritätsprogramm der „Oberschulen J. Ph. Fallmerayer“ Brixen für den Zeitraum 2021-2023:
Beschluss des Schulrates vom 26.05.2021
Dreijähriges Transparenz- und Integritätsprogramm 2021-2023
B) Allgemeine Akte (Art. 12, Abs. 1, 2)
1. Die allgemeinen Rechtsbestimmungen sind folgendem Link des Deutschen Schulamtes zu entnehmen:
2. Rundschreiben des Schulamtsleiters: http://www.provinz.bz.it/bildung-sprache/deutschsprachige-schule/rundschreiben.asp
3. Verhaltenskodizes für Lehrpersonen und Schulführungskraft:
- allgemeiner Verhaltenskodex für Lehrpersonen und Schulführungskraft (DPR Nr. 62/2013 – siehe Rundschreiben des Schulamtsleiters Nr. 36/2013): http://www.provinz.bz.it/bildung-sprache/deutschsprachige-schule/downloads/Verhaltenskodex.pdf
- eigener Verhaltenskodex der Schule für Lehrpersonen und Schulführungskraft: In Bearbeitung
- Verhaltenskodex des Landes für das Landespersonal: Dokument Verhaltenskodex; siehe auch: http://www.provinz.bz.it/personal/themen/personal-verwaltung-disziplinarrecht.asp)
4. Den Dreijahresplan 2020-2023 und die interne Schulordnung finden Sie auf dieser Schulhomepage unter “ Visionen und Konzepte“ und „Dreijahresplan 2020-2023„.
C) Informationspflichten für Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen (Art. 34, Abs. 1, 2)
- Der Beschluss des Lehrerkollegiums über das Alternativangebot zum Religionsunterricht ist in Ausarbeitung
- Der Schulrat hat Kriterien für die Reduzierung bzw. den Erlass von Schülerbeiträgen bei minderbemittelten Schülerinnen und Schülern erstellt.
2. Organisation+
3. Personal, Aufträge für Beratung und Mitarbeit +
4. Wettbewerbe+
5. Performance+
6. Verwaltungstätigkeiten und Verfahren +
7. Maßnahmen+
A) Maßnahmen politische Organe (Art. 23)
Die Beschlüsse des Schulrates und die Protokolle werden jeweils nach den Sitzungen an der Schule angeschlagen. Die Dokumente werden auf Nachfrage zur Einsicht überlassen.
B) Maßnahmen Führungskräfte (Art. 23)
- Beschluesse 2014
- Beschluesse 2015
- Beschluesse 2016
- Beschluesse 2017
- Beschluesse 2018
- Beschluesse 2019
- Beschluesse 2020
- Dekrete 2014
- Dekrete 2015
- Dekrete 2016
- Dekrete 2017
- Dekrete 2018
- Dekrete 2019
- Dekrete 2020
- Dekrete 2021
- Beschluss – Ernennung der Transparenzbeauftragten der Oberschulen Fallmerayer
C) AOV Programmierung
8. Ausschreibungen und Verträge +
Art. 37, Abs. 1,2
Diese Informationen und Daten liegen nur in italienischer Sprache und als xml-Datei vor:
9. Zuschüsse, Beiträge, Beihilfen, wirtschaftliche Vergünstigungen +
A) Kriterien und Modalitäten (Art. 26, Abs. 1)
Kriterienbeschluss des Schulrates für die Vergabe von Subventionen, Beiträgen, Zuschüssen, finanziellen Unterstützungen und wirtschaftlichen Begünstigungen jeglicher Art an Personen und an öffentliche oder private Körperschaften (z.B. Kriterien für die Unterstützung von minderbemittelten Schülerinnen und Schülern bei Schulausflügen, Kriterien für den Erlass von Schulgebühren, Kriterien bei Spendenaktionen):
B) Gewährungsakte (Art. 26, Abs. 2; Art. 27)
Bei der Vergabe von Subventionen, Beiträgen, Zuschüssen, finanziellen Unterstützungen und wirtschaftlichen Begünstigungen jeglicher Art über 1.000 Euro an Personen und an öffentliche oder private Körperschaften werden hier auch die Gewährungsakte veröffentlicht. Derzeit gibt es solche Akte nicht.
10. Bilanzen+
14. Zahlungen der Verwaltung +
L’indicatore di tempestività trimestrale dei pagamenti, ai sensi del D.P.C.M. 22 settembre 2014 (GU Serie Generale n. 265 del 14-11-2014), dell’Art. 33 del D.lgs. 33/2013 e dell’Art. 9 del D.P.C.M. 22 settembre 2014, per il periodo 01.07.21 – 30.09.21 è pari a -18,88. Tabelle: Juli– September 2021
L’indicatore di tempestività trimestrale dei pagamenti, ai sensi del D.P.C.M. 22 settembre 2014 (GU Serie Generale n. 265 del 14-11-2014), dell’Art. 33 del D.lgs. 33/2013 e dell’Art. 9 del D.P.C.M. 22 settembre 2014, per il periodo 01.10.21 – 31.12.21 è pari a -17,49. Tabelle: Oktober – Dezember 2021
„Der Indikator für 2021 beträgt -15,60. Indice annuale relativo all’anno 2021 è pari a -15,60“ Tabelle Jänner-Dezember 2021
15. Weitere Inhalte: Bürgerzugang +
„Bürgerzugang“
Mit Artikel 5 des gesetzesvertretenden Dekretes vom 14. März 2013, Nr. 33, wurde der Bürgerzugang eingeführt. Diese Bestimmung sieht vor, dass die Dokumente, Informationen und Daten, welche nicht von der öffentlichen Verwaltung veröffentlicht worden sind, von jedem Bürger/jeder Bürgerin angefordert werden können.
Das Recht auf Bürgerzugang kann von jedem Bürger/jeder Bürgerin kostenlos und ohne Angabe einer Begründung ausgeübt werden. Die Anfrage kann jederzeit gestellt werden und ist an die Schulführungskraft zu richten.