Transparente Verwaltung
Seit dem GvD Nr. 33/2013 müssen die wesentlichen verwaltungsbezogenen Informationen auf der Homepage veröffentlicht und zugänglich gemacht werden.
1. Allgemeine Bestimmungen+
A) Programm für Transparenz und Integrität (Art. 10, Abs. 8, Buchst. a)
Dreijähriges Transparenz- und Integritätsprogramm des OSZ „J.Ph.Fallmerayer“ Brixen für den Zeitraum 2018-2020:
Das Transparenzprogramm 2018 – 20 wurde am 4.12.2018 vom Schulrat beschlossen.
Dreijähriges Transparenz- und Integritätsprogramm 2018-20
B) Allgemeine Akte (Art. 12, Abs. 1, 2)
1. Die allgemeinen Rechtsbestimmungen sind folgendem Link des Deutschen Schulamtes zu entnehmen:
http://www.provinz.bz.it/schulamt/schulrecht/rechtsbestimmungen.asp
2. Rundschreiben des Schulamtsleiters: http://www.provinz.bz.it/schulamt/service/rundschreiben.asp
3. Verhaltenskodizes für Lehrpersonen und Schulführungskraft:
- allgemeiner Verhaltenskodex für Lehrpersonen und Schulführungskraft (DPR Nr. 62/2013 – siehe Rundschreiben des Schulamtsleiters Nr. 36/2013): http://www.provinz.bz.it/schulamt/download/Verhaltenskodex.pdf
- eigener Verhaltenskodex der Schule für Lehrpersonen und Schulführungskraft: In Bearbeitung
- Verhaltenskodex des Landes für das Landespersonal: Dokument Verhaltenskodex; siehe auch: http://www.provinz.bz.it/personal/themen/personal-verwaltung-disziplinarrecht.asp)
4. Den Dreijahresplan 2017-2020 und die interne Schulordnung finden Sie auf dieser Schulhomepage unter „Unsere Schule“ und „Dreijahresplan 2017-2020„.
C) Informationspflichten für Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen (Art. 34, Abs. 1, 2)
- Der Beschluss des Lehrerkollegiums über das Alternativangebot zum Religionsunterricht ist in Ausarbeitung
- Der Schulrat hat Kriterien für die Reduzierung bzw. den Erlass von Schülerbeiträgen bei minderbemittelten Schülerinnen und Schülern erstellt.
2. Organisation+
3. Personal, Aufträge für Beratung und Mitarbeit +
4. Wettbewerbe+
5. Performance+
6. Verwaltungstätigkeiten und Verfahren +
7. Maßnahmen+
A) Maßnahmen politische Organe (Art. 23)
Die Beschlüsse des Schulrates und die Protokolle werden jeweils nach den Sitzungen an der Schule angeschlagen. Die Dokumente werden auf Nachfrage zur Einsicht überlassen.
B) Maßnahmen Führungskräfte (Art. 23)
8. Ausschreibungen und Verträge +
Art. 37, Abs. 1,2
Diese Informationen und Daten liegen nur in italienischer Sprache und als xml-Datei vor:
indicedataset.xml Esiti 2018 xml Esiti 2017 xml Esiti 2016 xml Esiti 2015 xml Esiti 2014 xml Esiti 2013 xml Esiti 2012 xml9. Zuschüsse, Beiträge, Beihilfen, wirtschaftliche Vergünstigungen +
A) Kriterien und Modalitäten (Art. 26, Abs. 1)
Kriterienbeschluss des Schulrates für die Vergabe von Subventionen, Beiträgen, Zuschüssen, finanziellen Unterstützungen und wirtschaftlichen Begünstigungen jeglicher Art an Personen und an öffentliche oder private Körperschaften (z.B. Kriterien für die Unterstützung von minderbemittelten Schülerinnen und Schülern bei Schulausflügen, Kriterien für den Erlass von Schulgebühren, Kriterien bei Spendenaktionen):
B) Gewährungsakte (Art. 26, Abs. 2; Art. 27)
Bei der Vergabe von Subventionen, Beiträgen, Zuschüssen, finanziellen Unterstützungen und wirtschaftlichen Begünstigungen jeglicher Art über 1.000 Euro an Personen und an öffentliche oder private Körperschaften werden hier auch die Gewährungsakte veröffentlicht. Derzeit gibt es solche Akte nicht.
10. Bilanzen+
14. Zahlungen der Verwaltung +
15. Weitere Inhalte: Bürgerzugang +
„Bürgerzugang“
Mit Artikel 5 des gesetzesvertretenden Dekretes vom 14. März 2013, Nr. 33, wurde der Bürgerzugang eingeführt. Diese Bestimmung sieht vor, dass die Dokumente, Informationen und Daten, welche nicht von der öffentlichen Verwaltung veröffentlicht worden sind, von jedem Bürger/jeder Bürgerin angefordert werden können.
Das Recht auf Bürgerzugang kann von jedem Bürger/jeder Bürgerin kostenlos und ohne Angabe einer Begründung ausgeübt werden. Die Anfrage kann jederzeit gestellt werden und ist an die Schulführungskraft zu richten.